Auf den Weg gebracht

Die Finanzreform wurde beschlossen

 

Wie ist denn bei Euch die Stimmung?“ – Etwa vier Wochen vor der Synode wurde mir erstmals diese Frage gestellt. Gemeint war nicht irgendeine Stimmung, sondern jene in Bezug auf die anstehende Finanzreform und die entsprechenden Synodenanträge. Viel antworten konnte ich damals nicht, denn ich hatte bis Mitte August Urlaub und außerhalb des LSR kaum mit jemandem die Sache diskutiert. Nachdem mir aber von verschiedener Seite die Frage nach der Stimmung gestellt wurde, hörte ich mich um und war erschrocken: Je näher die Synode rückte, umso mehr machte sich Misstrauen breit. Vor allem der Umstand, dass der Antrag 1, so wie er in Christen heute in der September-Ausgabe vorgestellt worden war, keine näheren Ausführungsbestimmungen enthielt, weckte den Verdacht, man solle über den Tisch gezogen werden. Manche kombinierten dies mit dem Antrag, die nächste ordentliche Synode erste 2011 abzuhalten und schlussfolgerten, die Synode solle einen Blankoscheck zu Händen der Bistumsleitung ausstellen.

Als ich eine Woche vor der Synode zu einer Diakonatsweihe in Bonn war, hörte ich von einem Mitglied unserer Kirchenleitung die Prognose, rund zwei Drittel der Gemeinden würden die Finanzreform ablehnen.

Bei all dem muss aber festgehalten werden, dass alle, die sich skeptisch äußerten, stets betonten, eine Finanzreform sei notwendig. An Solidarität mangelte es also nicht. Doch zwei Knackpunkte kristallisierten sich mehr und mehr heraus: Erstens die Frage nach der Kontrolle der neuen Synodalkasse und zweitens die Frage nach der konkreten Ausgestaltung der beabsichtigten Entschuldung der Gemeinden. In dieser Hinsicht schien vielen noch zu vieles ungeklärt zu sein.

 

Änderungsantrag

 

In dieser Situation wurde in der bayerischen Pastoralkonferenz wenige Tage vor Synodenbeginn die Idee geboren, einen Änderungsantrag einzubringen. Demnach sollte die Synode die Vorgaben für eine Finanzreform, die der Antrag 1 enthielt, gutheißen und eine Kommission einsetzen, die auf dieser Basis ein umfangreiches Gesetzespaket ausarbeitet, das von einer außerordentlichen Synode im kommenden Jahr verabschiedet wird. Nicht Teil des Antrags war die Idee, diese außerordentliche Synode mit der jährlichen Gesamtpastoralkonferenz der Geistlichen in Neustadt an der Weinstraße zu kombinieren. Es war das Ziel der bayerischen Initiative, ein mögliches Scheitern der Finanzreform zu verhindern und deren Inkrafttreten wenigstens zum 1. Januar 2009 zu gewährleisten.

 

Als die Synode am Freitag (28. September) in Mainz zusammentrat, musste zunächst durch einen Änderungsantrag zur Tagesordnung die Zeit freigeschaufelt werden, damit sich die Synode ausführlich mit der Finanzfrage befassen konnte. Ursprünglich war hierfür nur ein Teil des Samstags vorgesehen, wobei an diesem Tag auch die Wahlen stattfinden sollten. Da Sonntag bis Dienstag durch den sogenannten pastoralen Teil belegt waren, standen wir vor der absurden Situation, bei der längsten Synode in der Geschichte des deutschen Alt-Katholizismus Zeitprobleme zu haben. Nachdem die Wahlen durch Synodenbeschluss auf den Dienstagabend verlegt worden waren, war dieses Problem gelöst.

 

Spannung

 

Mit Spannung wurde von vielen der Samstag erwartet. Dass Spannung im Raum lag, war bereits am Vortag zu bemerken, als nach dem Bericht der Finanzkommission gefragt wurde und die Synode zur Kenntnis nehmen musste, dass es einen solchen nicht gab. Wenn meine Erinnerung nicht trübt, dann haben allerdings auch bei früheren Synoden die Kommissionen nicht berichtet. Doch diesmal wurde nachgefragt, was man als Indikator für das vorhandene Misstrauen nehmen darf.

Am Samstag präsentierte der stellvertretende Vorsitzende der SV, Dr. Hans-Joachim Rosch, der im Wesentlichen die Vorarbeiten für die Finanzreform geleistete hatte, den Antrag 1 (von Synodalvertretung und Finanzkommission eingebracht). Wer am Vorabend in die Mappe mit den Papieren geschaut hatte, konnte da schon feststellen, dass der Antrag nicht in der Anfang August fristgerecht versendeten Fassung zur Debatte stand, sondern Ergänzungen aufwies, die sogar umfangreicher als der ursprüngliche Text waren. Diese Ergänzungen (ab § 2) sind der Versuch, wenigstens einige der offenen Fragen zu beantworten.

Dr. Rosch zeichnete mittels einer Powerpoint-Präsentation ein umfassendes Bild der kirchlichen Finanzen – für viele Synodale wird dies neu gewesen sein. Allerdings wurde das entsprechende Material nicht in Papierform zur Verfügung gestellt, was es leichter gemacht hätte, dem Ganzen zu folgen. Das gilt auch für zwei Anhänge, auf die sich der Antrag ausdrücklich bezieht; sie wurden erst am Sonntag, also nach der Abstimmung, verteilt. – All dies sind die für den Alt-Katholizismus fast schon typischen Unzulänglichkeiten, da jeder neben seinem Hauptberuf diese Dinge erledigen muss, was selbstverständlich auch für Dr. Rosch gilt und ebenso für die Geistlichen, die ja zunächst Gemeindeseelsorger sind. Allerdings darf man sich dann auch nicht wundern, wenn das Misstrauen entsprechend groß ist.

 

Ergebnis

 

Die Debatte kann an dieser Stelle nicht wiedergeben werden. Festzuhalten bleibt das Ergebnis: Die Synode stimmte mit großer Mehrheit dem Antrag 1 in der vorgelegten Fassung zu. Damit gibt es zum 1. Januar 2008 eine gemeinsame Synodalkasse. Doch die Arbeit ist damit nicht getan, im Gegenteil: sie geht jetzt erst richtig los. Die Synode hat zwar keinen Blankoscheck ausgestellt, aber der Bistumsleitung und der neu gewählten Finanzkommission einen großen Vertrauensvorschuss im Hinblick auf die Umsetzung der Finanzreform eingeräumt. Ich meine, ein Höchstmaß an Transparenz wird nun nötig sein, um diesem Vorschuss gerecht zu werden und ihn nicht zu verspielen. Doch warum sollte man dies riskieren? Schließlich haben wir nichts zu verbergen!

 

Da der Antrag 1 die größte Finanzreform in der Geschichte unserer Kirche in die Wege leitet, wird er im Anschluss an diesen Artikel in seiner letzten Fassung dokumentiert.

 

Matthias Ring

 

 

Antrag Nr. 1:

 

§ 1 Die Synodalvertretung wird beauftragt, eine gemeinsame Kasse mit dem Namen „Synodalkasse“ für das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland einzurichten.

Die Synodalkasse übernimmt ab 1. Januar 2008 folgende Aufgaben:

I. Einnahmen

A. Laufende Einnahmen

1. alle Kirchensteuern, die einer Körperschaft innerhalb des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland zustehen

2. die Dotationen und sonstigen Staatsleistungen an das Bistum, die Landessynoden, Gemeindeverbände und Gemeinden

B. Einmalige Einnahmen

1. alle Rücklagen der Landessynoden und Gemeindeverbände Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und des Betriebs- und Reservefonds des Bistums

II. Ausgaben

A. Laufende Ausgaben

1. Personalkosten aller Geistlichen

2. Pensionen der pensionsberechtigten Geistlichen und deren Hinterbliebenen

3. Personalkosten des Bischofs und der Angestellten des Ordinariats

4. Bistumshaushalt

5. Sockelbetrag für die Landessynoden, Gemeindeverbände und gemeindeverbandsfreien Gemeinden

vom Restaufkommen:

6. Verteilungsfonds für finanziell schwache Gemeinden (für 2008 als Einzelfallentscheidung gemäß Anlage, ab 2009 nach dem unten beschriebenen Antragsverfahren)

7. Bauerhaltungsfonds

8. Investitionsfonds

B. Einmalige Ausgaben

1. Umschuldung der Gemeinden, die in Zukunft sonst nicht allein haushalten könnten, gemäß Anlage

2. der Restbetrag der einmaligen Einnahmen (I B), der nach Abzug der einmaligen Ausgaben gemäß II B 1 verbleibt, fließt in den Rücklagenfonds

 

§ 2 Die Höhe der Sockelbeträge (§ 1 II A 5) ergibt sich für das Jahr 2008 aus der Anlage. Für die folgenden Haushaltsjahre kann die Finanzkommission mit Zustimmung der Synodalvertretung die Sockelbeträge anpassen.

 

§ 3 Über die Verteilung des Restaufkommens (§ 1 II A 6.-8.) auf den Verteilungsfonds, den Bauerhaltungsfonds und den Investitionsfonds entscheidet ab 2009 die Finanzkommission mit Zustimmung der Synodalvertretung. Im Haushaltsjahr 2008 fließt ein etwaiges Restaufkommen der laufenden Einnahmen (§ 1 I A), das nach Abzug der gemäß Anlage für den Verteilungsfonds vorgesehenen Mittel zur Verfügung steht, bis zu einem Betrag von 100.000 Euro in den Investitionsfonds; ein darüber hinausgehendes Restaufkommen fließt bis zu einem Betrag von 80.000 Euro in den Bauerhaltungsfonds; sollte auch danach noch ein Restaufkommen vorhanden sein, so fließt dieses zu gleichen Teilen in den Bauerhaltungsfonds und den Investitionsfonds.

§ 4 Die Höhe der Zuwendungen aus dem Verteilungsfonds (§ 1 II A 6) ergibt sich für das Jahr 2008 aus der Anlage. Im Fall unvorhersehbarer und unabwendbarer Mehrausgaben oder in einer sonstigen finanziellen Notlage einer Gemeinde kann die Finanzkommission mit Zustimmung der Synodalvertretung bis zum Abschluss des Haushaltsjahrs 2008 auf Antrag zusätzliche Mittel bereitstellen.

 

§ 5 Ab dem Haushaltsjahr 2009 bestimmt sich die Höhe der Zuwendungen aus dem Verteilungsfonds (§ 1 II A 6) nach einem Antragsverfahren. In den Vorschriften über das Antragsverfahren ist vorzusehen, dass die Finanzkommission mit Zustimmung der SV die Entscheidung über die Verteilung der Mittel trifft. Ferner ist eine dem § 4 Satz 2 vergleichbare Vorschrift vorzusehen.

 

§ 6 Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel aus dem Bauerhaltungsfonds und dem Investitionsfonds trifft die Synodalvertretung.

 

§ 7 Die Rechtskommission wird beauftragt, im Einvernehmen mit der Finanzkommission bis zum 30.09.2008 Entwürfe der folgenden Rechtsvorschriften vorzulegen:

1. eine Satzung der Finanzkommission

2. eine Satzung der Synodalkasse

3. eine Regelung des Antragsverfahrens (§ 1 II A 6)

4. eine Aufgabenbeschreibung der Kirchensteuerbeauftragten der Landessynoden, Gemeindeverbände und Gemeinden

5. eine Darstellung der Restaufgaben der Landeskassen

Die erarbeiteten Rechtsvorschriften werden von der Synodalvertretung genehmigt und durch bischöfliche Verordnung in Kraft gesetzt.

 

§ 8 Die §§ 13 Abs. 2 und 110 Nr. 3 SGO finden keine Anwendung, soweit dieser Beschluss oder aufgrund dieses Beschlusses erlassene Vorschriften entgegenstehen.

 

§ 9 Synodalvertretung und Finanzkommission werden beauftragt, der nächsten ordentlichen Bistumssynode einen Bericht über die Umsetzung dieses Beschlusses zu erstatten und die ggf. erforderlichen Änderungen vorzuschlagen. Hierbei ist auch die Frage zu prüfen und ggf. der Synode zur Entscheidung zu unterbreiten, in wie weit die Gemeinden, Gemeindeverbände und Landessynoden im Verhältnis des von ihnen beigesteuerten Kirchensteueraufkommens oder nach Gemeindemitgliederzahlen zu dem bistumsweiten Kirchensteueraufkommen an der Verteilung der Mittel beteiligt werden sollen.