Auf den Weg gebracht
Die Finanzreform wurde beschlossen
Wie ist denn bei Euch die Stimmung?“ – Etwa vier Wochen vor
der Synode wurde mir erstmals diese Frage gestellt. Gemeint war nicht
irgendeine Stimmung, sondern jene in Bezug auf die anstehende Finanzreform und
die entsprechenden Synodenanträge. Viel antworten konnte ich damals nicht, denn
ich hatte bis Mitte August Urlaub und außerhalb des LSR kaum mit jemandem die
Sache diskutiert. Nachdem mir aber von verschiedener Seite die Frage nach der
Stimmung gestellt wurde, hörte ich mich um und war erschrocken: Je näher die
Synode rückte, umso mehr machte sich Misstrauen breit. Vor allem der Umstand,
dass der Antrag 1, so wie er in Christen heute in der September-Ausgabe
vorgestellt worden war, keine näheren Ausführungsbestimmungen enthielt, weckte
den Verdacht, man solle über den Tisch gezogen werden. Manche kombinierten dies
mit dem Antrag, die nächste ordentliche Synode erste 2011 abzuhalten und
schlussfolgerten, die Synode solle einen Blankoscheck zu Händen der
Bistumsleitung ausstellen.
Als ich eine Woche vor der Synode zu einer Diakonatsweihe in
Bonn war, hörte ich von einem Mitglied unserer Kirchenleitung die Prognose,
rund zwei Drittel der Gemeinden würden die Finanzreform ablehnen.
Bei all dem muss aber festgehalten werden, dass alle, die
sich skeptisch äußerten, stets betonten, eine Finanzreform sei notwendig. An
Solidarität mangelte es also nicht. Doch zwei Knackpunkte kristallisierten sich
mehr und mehr heraus: Erstens die Frage nach der Kontrolle der neuen
Synodalkasse und zweitens die Frage nach der konkreten Ausgestaltung der
beabsichtigten Entschuldung der Gemeinden. In dieser Hinsicht schien vielen
noch zu vieles ungeklärt zu sein.
Änderungsantrag
In dieser Situation wurde in der bayerischen
Pastoralkonferenz wenige Tage vor Synodenbeginn die Idee geboren, einen
Änderungsantrag einzubringen. Demnach sollte die Synode die Vorgaben für eine
Finanzreform, die der Antrag 1 enthielt, gutheißen und eine Kommission
einsetzen, die auf dieser Basis ein umfangreiches Gesetzespaket ausarbeitet,
das von einer außerordentlichen Synode im kommenden Jahr verabschiedet wird.
Nicht Teil des Antrags war die Idee, diese außerordentliche Synode mit der
jährlichen Gesamtpastoralkonferenz der Geistlichen in Neustadt an der
Weinstraße zu kombinieren. Es war das Ziel der bayerischen Initiative, ein
mögliches Scheitern der Finanzreform zu verhindern und deren Inkrafttreten
wenigstens zum 1. Januar 2009 zu gewährleisten.
Als die Synode am Freitag (28. September) in Mainz
zusammentrat, musste zunächst durch einen Änderungsantrag zur Tagesordnung die
Zeit freigeschaufelt werden, damit sich die Synode ausführlich mit der
Finanzfrage befassen konnte. Ursprünglich war hierfür nur ein Teil des Samstags
vorgesehen, wobei an diesem Tag auch die Wahlen stattfinden sollten. Da Sonntag
bis Dienstag durch den sogenannten pastoralen Teil belegt waren, standen wir
vor der absurden Situation, bei der längsten Synode in der Geschichte des
deutschen Alt-Katholizismus Zeitprobleme zu haben. Nachdem die Wahlen durch
Synodenbeschluss auf den Dienstagabend verlegt worden waren, war dieses Problem
gelöst.
Spannung
Mit Spannung wurde von vielen der Samstag erwartet. Dass
Spannung im Raum lag, war bereits am Vortag zu bemerken, als nach dem Bericht
der Finanzkommission gefragt wurde und die Synode zur Kenntnis nehmen musste,
dass es einen solchen nicht gab. Wenn meine Erinnerung nicht trübt, dann haben
allerdings auch bei früheren Synoden die Kommissionen nicht berichtet. Doch
diesmal wurde nachgefragt, was man als Indikator für das vorhandene Misstrauen
nehmen darf.
Am Samstag präsentierte der stellvertretende Vorsitzende der
SV, Dr. Hans-Joachim Rosch, der im Wesentlichen die Vorarbeiten für die
Finanzreform geleistete hatte, den Antrag 1 (von Synodalvertretung und
Finanzkommission eingebracht). Wer am Vorabend in die Mappe mit den Papieren
geschaut hatte, konnte da schon feststellen, dass der Antrag nicht in der
Anfang August fristgerecht versendeten Fassung zur Debatte stand, sondern
Ergänzungen aufwies, die sogar umfangreicher als der ursprüngliche Text waren.
Diese Ergänzungen (ab § 2) sind der Versuch, wenigstens einige der offenen
Fragen zu beantworten.
Dr. Rosch zeichnete mittels einer Powerpoint-Präsentation
ein umfassendes Bild der kirchlichen Finanzen – für viele Synodale wird dies
neu gewesen sein. Allerdings wurde das entsprechende Material nicht in
Papierform zur Verfügung gestellt, was es leichter gemacht hätte, dem Ganzen zu
folgen. Das gilt auch für zwei Anhänge, auf die sich der Antrag ausdrücklich
bezieht; sie wurden erst am Sonntag, also nach der Abstimmung, verteilt. – All
dies sind die für den Alt-Katholizismus fast schon typischen
Unzulänglichkeiten, da jeder neben seinem Hauptberuf diese Dinge erledigen
muss, was selbstverständlich auch für Dr. Rosch gilt und ebenso für die Geistlichen,
die ja zunächst Gemeindeseelsorger sind. Allerdings darf man sich dann auch
nicht wundern, wenn das Misstrauen entsprechend groß ist.
Ergebnis
Die Debatte kann an dieser Stelle nicht wiedergeben werden.
Festzuhalten bleibt das Ergebnis: Die Synode stimmte mit großer Mehrheit dem
Antrag 1 in der vorgelegten Fassung zu. Damit gibt es zum 1. Januar 2008 eine
gemeinsame Synodalkasse. Doch die Arbeit ist damit nicht getan, im Gegenteil:
sie geht jetzt erst richtig los. Die Synode hat zwar keinen Blankoscheck
ausgestellt, aber der Bistumsleitung und der neu gewählten Finanzkommission
einen großen Vertrauensvorschuss im Hinblick auf die Umsetzung der Finanzreform
eingeräumt. Ich meine, ein Höchstmaß an Transparenz wird nun nötig sein, um
diesem Vorschuss gerecht zu werden und ihn nicht zu verspielen. Doch warum
sollte man dies riskieren? Schließlich haben wir nichts zu verbergen!
Da der Antrag 1 die größte Finanzreform in der Geschichte
unserer Kirche in die Wege leitet, wird er im Anschluss an diesen Artikel in
seiner letzten Fassung dokumentiert.
Matthias Ring
Antrag Nr. 1:
§ 1 Die Synodalvertretung wird beauftragt, eine gemeinsame
Kasse mit dem Namen „Synodalkasse“ für das Katholische Bistum der
Alt-Katholiken in Deutschland einzurichten.
Die Synodalkasse übernimmt ab 1. Januar 2008 folgende
Aufgaben:
I. Einnahmen
A. Laufende Einnahmen
1. alle Kirchensteuern, die einer Körperschaft innerhalb des
Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland zustehen
2. die Dotationen und sonstigen Staatsleistungen an das
Bistum, die Landessynoden, Gemeindeverbände und Gemeinden
B. Einmalige Einnahmen
1. alle Rücklagen der Landessynoden und Gemeindeverbände
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und des Betriebs- und
Reservefonds des Bistums
II. Ausgaben
A. Laufende Ausgaben
1. Personalkosten aller Geistlichen
2. Pensionen der pensionsberechtigten Geistlichen und deren
Hinterbliebenen
3. Personalkosten des Bischofs und der Angestellten des
Ordinariats
4. Bistumshaushalt
5. Sockelbetrag für die Landessynoden, Gemeindeverbände und
gemeindeverbandsfreien Gemeinden
vom Restaufkommen:
6. Verteilungsfonds für finanziell schwache Gemeinden (für
2008 als Einzelfallentscheidung gemäß Anlage, ab 2009 nach dem unten
beschriebenen Antragsverfahren)
7. Bauerhaltungsfonds
8. Investitionsfonds
B. Einmalige Ausgaben
1. Umschuldung der Gemeinden, die in Zukunft sonst nicht
allein haushalten könnten, gemäß Anlage
2. der Restbetrag der einmaligen Einnahmen (I B), der nach
Abzug der einmaligen Ausgaben gemäß II B 1 verbleibt, fließt in den
Rücklagenfonds
§ 2 Die Höhe der Sockelbeträge (§ 1 II A 5) ergibt sich für
das Jahr 2008 aus der Anlage. Für die folgenden Haushaltsjahre kann die
Finanzkommission mit Zustimmung der Synodalvertretung die Sockelbeträge
anpassen.
§ 3 Über die Verteilung des Restaufkommens (§ 1 II A 6.-8.)
auf den Verteilungsfonds, den Bauerhaltungsfonds und den Investitionsfonds
entscheidet ab 2009 die Finanzkommission mit Zustimmung der Synodalvertretung.
Im Haushaltsjahr 2008 fließt ein etwaiges Restaufkommen der laufenden Einnahmen
(§ 1 I A), das nach Abzug der gemäß Anlage für den Verteilungsfonds
vorgesehenen Mittel zur Verfügung steht, bis zu einem Betrag von 100.000 Euro
in den Investitionsfonds; ein darüber hinausgehendes Restaufkommen fließt bis
zu einem Betrag von 80.000 Euro in den Bauerhaltungsfonds; sollte auch danach
noch ein Restaufkommen vorhanden sein, so fließt dieses zu gleichen Teilen in
den Bauerhaltungsfonds und den Investitionsfonds.
§ 4 Die Höhe der Zuwendungen aus dem Verteilungsfonds (§ 1
II A 6) ergibt sich für das Jahr 2008 aus der Anlage. Im Fall unvorhersehbarer
und unabwendbarer Mehrausgaben oder in einer sonstigen finanziellen Notlage
einer Gemeinde kann die Finanzkommission mit Zustimmung der Synodalvertretung
bis zum Abschluss des Haushaltsjahrs 2008 auf Antrag zusätzliche Mittel
bereitstellen.
§ 5 Ab dem Haushaltsjahr 2009 bestimmt sich die Höhe der
Zuwendungen aus dem Verteilungsfonds (§ 1 II A 6) nach einem Antragsverfahren.
In den Vorschriften über das Antragsverfahren ist vorzusehen, dass die
Finanzkommission mit Zustimmung der SV die Entscheidung über die Verteilung der
Mittel trifft. Ferner ist eine dem § 4 Satz 2 vergleichbare Vorschrift
vorzusehen.
§ 6 Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel aus dem
Bauerhaltungsfonds und dem Investitionsfonds trifft die Synodalvertretung.
§ 7 Die Rechtskommission wird beauftragt, im Einvernehmen
mit der Finanzkommission bis zum 30.09.2008 Entwürfe der folgenden
Rechtsvorschriften vorzulegen:
1. eine Satzung der Finanzkommission
2. eine Satzung der Synodalkasse
3. eine Regelung des Antragsverfahrens (§ 1 II A 6)
4. eine Aufgabenbeschreibung der Kirchensteuerbeauftragten
der Landessynoden, Gemeindeverbände und Gemeinden
5. eine Darstellung der Restaufgaben der Landeskassen
Die erarbeiteten Rechtsvorschriften werden von der
Synodalvertretung genehmigt und durch bischöfliche Verordnung in Kraft gesetzt.
§ 8 Die §§ 13 Abs. 2 und 110 Nr. 3 SGO finden keine Anwendung,
soweit dieser Beschluss oder aufgrund dieses Beschlusses erlassene Vorschriften
entgegenstehen.
§ 9 Synodalvertretung und Finanzkommission werden beauftragt, der nächsten ordentlichen Bistumssynode einen Bericht über die Umsetzung dieses Beschlusses zu erstatten und die ggf. erforderlichen Änderungen vorzuschlagen. Hierbei ist auch die Frage zu prüfen und ggf. der Synode zur Entscheidung zu unterbreiten, in wie weit die Gemeinden, Gemeindeverbände und Landessynoden im Verhältnis des von ihnen beigesteuerten Kirchensteueraufkommens oder nach Gemeindemitgliederzahlen zu dem bistumsweiten Kirchensteueraufkommen an der Verteilung der Mittel beteiligt werden sollen.