Landesvertretungen

Gemeinden können sich zu Gemeindeverbänden, auch in Form von Landessynoden, zusammenschließen. Die Landessynode kann nur von allen Gemeinden eines Bundeslandes gebildet werden. 

Die Landessynoden sind unter anderem zuständig für

1. die Wahl des Landessynodalrats;

2. Fragen der Förderung, Festigung und Verbreitung der alt-katholischen Bewegung innerhalb des Bundeslandes;

3. Aufbringung und Verwendung von Mitteln für Landeszwecke;

4. Anträge an die Synodalvertretung auf Anerkennung neuer Gemeinden, Gründung neuer Seelsorgestellen und Verteilung der Diaspora

 

 

Landessynodalrat Baden-Württemberg

Vorsitzender: Pfr Bernd Panizzi, Heidelberg

 

Landessynodalrat Bayern

Präsident Pfr Siegfried Thuringer, München

 

Landessynodalrat Hessen

Vorsitzender Osvaldo Ghezzi, Obertshausen

 

Gemeindeverband Nordrhein-Westfalen

Vorsitzender Pfr Jürgen Wenge, Generalvikar, Köln

 

Gemeindeverband Rheinland-Pfalz

Vorsitzender Pfr Reinhold Lampe, Karlsruhe

 

Gemeindeverband Sachsen

Vorsitzende Gertraut Holubetz, Radebeul