Landesvertretungen
Gemeinden können sich zu Gemeindeverbänden, auch in Form von Landessynoden, zusammenschließen. Die Landessynode kann nur von allen Gemeinden eines Bundeslandes gebildet werden.
Die Landessynoden sind unter anderem zuständig für
1. die Wahl des Landessynodalrats;
2. Fragen der Förderung, Festigung und Verbreitung der alt-katholischen Bewegung innerhalb des Bundeslandes;
3. Aufbringung und Verwendung von Mitteln für Landeszwecke;
4. Anträge an die Synodalvertretung auf Anerkennung neuer Gemeinden, Gründung neuer Seelsorgestellen und Verteilung der Diaspora
Landessynodalrat Baden-Württemberg
Vorsitzender: Pfr Bernd Panizzi, Heidelberg
Landessynodalrat Bayern
Präsident Pfr Siegfried Thuringer, München
Landessynodalrat Hessen
Vorsitzender Osvaldo Ghezzi, Obertshausen
Gemeindeverband Nordrhein-Westfalen
Vorsitzender Pfr Jürgen Wenge, Generalvikar, Köln
Gemeindeverband Rheinland-Pfalz
Vorsitzender Pfr Reinhold Lampe, Karlsruhe
Gemeindeverband Sachsen
Vorsitzende Gertraut Holubetz, Radebeul