Dekanate

Der Bischof kann mit Zustimmung der Synodalvertretung mehrere Gemeinden zu einem Dekanat zusammenfassen. 

Der Dekan wird auf einer Versammlung gewählt. Ihr gehören an

1. die Pfarrer, die zum Pfarrer wählbaren Priester, die Geistlichen im Auftrag sowie die Priester mit Zivilberuf mit bestimmtem Seelsorgeauftrag des Dekanats;

2. die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchenvorstände des Dekanats.

Zum Dekan wählbar sind alle Priester des Dekanats, die zur ständigen Geistlichkeit gehören. Der Bischof bestimmt ein Mitglied des Dekanats, das die Wahlversammlung einberuft.

Der Dekan wird aufgrund der Wahl vom Bischof ernannt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. 

Die Aufgaben des Dekans sind

1. die gemeinsame pastorale Tätigkeit im Dekanat zu fördern und zu koordinieren,

2. den Zusammenhalt zwischen Geistlichen, Kirchenvor­ständen und Gemeinden zu festigen,

3. mindestens zweimal im Jahr eine Pastoralkonferenz aller Geistlichen einzuberufen.

4. die Vertretung der Geistlichen seines Dekanats in Krankheitsfällen zu regeln,

5. die Aufsicht über die gesamte Amtsführung der Geistlichen seines Dekanats zu führen,

6. in allen Gemeinden seines Dekanats alle drei Jahre eine Visitation abzuhalten.

 

 

Nordbaden-Württemberg mit Rheinland-Pfalz/Süd:

Dekan Johannes Theil

Mannheim

 

Südbaden:

Dekan Hermann-Eugen Heckel

Konstanz

 

Bayern:

Dekan Harald Klein

Rosenheim

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Hessen-Rheinland-Pfalz/Nord-Saarland:

Dekan Ulrich Katzenbach

Frankfurt

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Nordrhein-Westfalen:

Dekan Ingo Reimer

Essen

 

Mitte/Ost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen):

Dekan Geistlicher Rat Werner Luttermann

Berlin

 

Nordwestdeutsche Bundesländer (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen):

Dekan Geistlicher Rat Werner Luttermann

Berlin