Dekanate
Der Bischof kann mit Zustimmung der Synodalvertretung mehrere Gemeinden zu einem Dekanat zusammenfassen.
Der Dekan wird auf einer Versammlung gewählt. Ihr gehören an
1. die Pfarrer, die zum Pfarrer wählbaren Priester, die Geistlichen im Auftrag sowie die Priester mit Zivilberuf mit bestimmtem Seelsorgeauftrag des Dekanats;
2. die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchenvorstände des Dekanats.
Zum Dekan wählbar sind alle Priester des Dekanats, die zur ständigen Geistlichkeit gehören. Der Bischof bestimmt ein Mitglied des Dekanats, das die Wahlversammlung einberuft.
Der Dekan wird aufgrund der Wahl vom Bischof ernannt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Die Aufgaben des Dekans sind
1. die gemeinsame pastorale Tätigkeit im Dekanat zu fördern und zu koordinieren,
2. den Zusammenhalt zwischen Geistlichen, Kirchenvorständen und Gemeinden zu festigen,
3. mindestens zweimal im Jahr eine Pastoralkonferenz aller Geistlichen einzuberufen.
4. die Vertretung der Geistlichen seines Dekanats in Krankheitsfällen zu regeln,
5. die Aufsicht über die gesamte Amtsführung der Geistlichen seines Dekanats zu führen,
6. in allen Gemeinden seines Dekanats alle drei Jahre eine Visitation abzuhalten.
Nordbaden-Württemberg mit Rheinland-Pfalz/Süd:
Dekan Johannes Theil
Mannheim
Südbaden:
Dekan Hermann-Eugen Heckel
Konstanz
Bayern:
Dekan Harald Klein
Rosenheim
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Hessen-Rheinland-Pfalz/Nord-Saarland:
Dekan Ulrich Katzenbach
Frankfurt
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Nordrhein-Westfalen:
Dekan Ingo Reimer
Essen
Mitte/Ost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen):
Dekan Geistlicher Rat Werner Luttermann
Berlin
Nordwestdeutsche Bundesländer (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen):
Dekan Geistlicher Rat Werner Luttermann
Berlin