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Pressemitteilung vom 25.02.2008

Der Erzbischof von Canterbury, Dr. Rowan Williams, hat jüngst dadurch Schlagzeilen gemacht, dass er sich vor einer großen Juristentagung für eine „teilweise Einführung der Scharia“  - so schrieben einige deutsche Zeitungen - in Großbritannien eingesetzt hat. Dies hat in den englischen, aber auch in den internationalen Medien erhebliche Unruhe verursacht.


Bei genauerem Hinsehen hat sich der Erzbischof in seinem Vortrag allerdings nur auf Fragen des Rechts „unterhalb“ des zivilen Rechts bezogen und ausdrücklich frauenfeindliche oder gewalttätige Richtlinien der Scharia von seiner Empfehlung ausgeschlossen. Ihm ging es wohl drum, dass schiedsgerichtliche Verfahren erfolgreicher im kulturellen Horizont der Betroffenen getätigt werden könnten. Es ist dabei wohl im Wesentlichen unklar geblieben, auf welche Weise die Scharia in welchen Fällen um Ausgleich bemüht ist. Alle schiedsgerichtlichen Bemühungen aber dürften vermutlich sehr von den psychologischen Kenntnissen und der religiösen Ausrichtung des angefragten Schiedsrichters abhängen.  Daher sind alle  Maßnahmen am Zivilrecht vorbei, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Frage stellen könnten, grundsätzlich abzulehnen.


Unsere vom Grundsatz der Gleichberechtigung geprägte deutsche Rechtssprechung halte ich diesbezüglich nicht nur für gut, sondern auch für absolut ausreichend und verbindlich. Wo sich Betroffene darüber hinaus in solchen Fällen Rat suchen, bleibt Privatsache und sollte nicht Gegenstand ziviler Rechtssetzung werden.


Bleibt zu erwähnen, dass der Erzbischof von Canterbury hier selbstverständlich keine „lehramtliche Äußerung“ getätigt, sondern nur seine Privatmeinung vorgetragen hat.


+ Joachim Vobbe

Bischof des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland

Bonn, 25.02.2008